Ruhewald

Schloss Tambach

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Eine letzte Ruhestätte

in der Natur des Waldes

Ruhe, Harmonie

und ständiger Wandel

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im Schoß der Natur

Testament! Brauche ich das?

Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.

Das Testament ist eine einseitig getroffene Regelung des Erblassers über sein Vermögen, die im Falle seines Todes in Kraft tritt. Eine andere Form der Verfügung von Todes wegen ist der Erbvertrag.

Beim Tod eines Menschen, der kein wirksames Testament errichtet (oder einen Erbvertrag geschlossen) hat, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Diese Erbfolge entspricht nicht notwendigerweise den Vorstellungen des Erblassers und kann zu Streitigkeiten unter den Angehörigen führen, die der Erblasser durch eine klare testamentarische Regelung vermeiden kann. Zum Beispiel regelt die gesetzliche Erbfolge, dass in einer kinderlosen Ehe die Eltern neben dem überlebenden Ehegatten Erben werden und mit diesem eine Erbengemeinschaft bilden.

Oft stimmt auch die gesetzliche Regelung, dass die Kinder neben dem überlebenden Ehegatten erben und somit auch hier eine Erbengemeinschaft bilden, nicht mit dem letzten Willen des Erblassers überein. Wer dies vermeiden möchte, muss die Erbfolge durch ein Testament (oder einen Erbvertrag) regeln.

Für die Errichtung eines Testaments stehen unterschiedliche Formen zur Verfügung. Der Erblasser kann nach dem BGB in zwei ordentlichen Formen testieren: in Form des öffentlichen (notariellen) Testaments oder des holographischen (handschriftlichen) Testaments. Quelle: Brockhaus, BGB

In allen Erbrechtsfragen sollten Sie sich Juristen beraten lassen.
Bestattungswünsche sollten nicht in einem Testament vermerkt werden. In der Regel werden Testamente erst nach der Beisetzung eröffnet. Ihre Wünsche würden dann nicht mehr zu erfüllen sein
Wenn Sie eine Beisetzung in einem RuheWald wünschen, finden Sie im Bereich Todesfall einige Vorschläge für eine Beisetzungszeremonie im RuheWald.

Weite Informationen zum Thema Erbrecht und Testament finden Sie in:

  • Hans Brox: Erbrecht; 19. Aufl. Köln 2001; ISBN 345224797X
  • Guido Ubert: Guter Rat zu Testament und Erbfall. Was Erblasser und Erben wissen und beachten sollten. 3. Auflage. C. H. Beck/dtv, München 2005, ISBN 3-423-50622-9
  • Karl Winkler: Erbrecht von a-z; ISBN 3423050616

Vorsorge-Ratgeber

Ein Fall, den wir gerne verdrängen. Hilflosigkeit und das Unvermögen seinen Willen kund zu tun. Ob durch fortschreitendes Alter, Krankheit oder einen Unfall.

Die Naturbestattung im RuheWald bietet als Vorsorgekonzept ideale Möglichkeiten für selbstbestimmtes Planen.

Im RuheWald kann die spätere Ruhestätte an den Wurzeln eines Baumes bereits zu Lebzeiten ausgewählt werden. Im Trauerfall müssen die Angehörigen hierüber keine Entscheidung mehr treffen, sondern finden alles wohlgeordnet vor – das ist oft eine große Erleichterung.

Der kostenlose Vorsorge-Ratgeber enthält wichtige Informationen im Gesamtüberblick zu den richtigen Vorsorgemassnahmen:

  • WAS SIE FÜR IHRE VORSORGE WISSEN SOLLTEN
  • STAATLICHE VORSORGE
  • BETRIEBLICHE VORSORGE
  • PRIVATE VORSORGE
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