Ruhewald

Schloss Tambach

Herzlich

Willkommen

Eine letzte Ruhestätte

in der Natur des Waldes

Ruhe, Harmonie

und ständiger Wandel

Frieden finden

im Schoß der Natur

Umbettung in den Ruhewald Schloss Tambach

Immer öfter fragen Angehörige verstorbener Familienmitglieder nach der Möglichkeit Angehörige in den Ruhewald Schloss Tambach umzubetten.

Genehmigungen durch den Friedhofsträger (meistens Kommune) und die Ordnungsbehörde (Ordnungsamt) sind Voraussetzung für eine Umbettung. Die dafür geltenden rechtlichen Regelungen finden Sie in den Bestattungsgesetzen der Länder. Die Umbettung einer einmal bestatteten Leiche kann nur aus gewichtigem Grund verlangt werden, der im Einzelfall schwerer wiegt als die Achtung vor der Totenruhe. Auch der Wille des Verstorbenen muss dabei beachtet werden.

Für jede Bestattung benötigt man einen Bestatter. Dieser hilft auch bei den notwendigen Formalitäten.

Für die eigentliche Beisetzung im Ruhewald gelten die gleichen Bedingungen wie bei allen Ruhewald Bestattungen.

Der Bestattungsratgeber – Hilfestellung in einer schwierigen Zeit

Was tun, wenn jemand stirbt? Was Sie im Trauerfall wissen sollten. Ein Todesfall ist eingetreten – Was ist zu tun?

In diesem Ratgeber finden Sie die wichtigsten Punkte, die Sie im Falle eines Todes beachten sollten. Der “Ratgeber Bestattung” gibt Auskunft über Gesetze und Pflichten, die es im Todesfall zu beachten gilt, aber auch über Rechte, die Hinterbliebene haben.

Dieser Bestattungsratgeber hilft sowohl Menschen, die sich frühzeitig mit dem Thema Bestattung und Grabstätte befassen möchten, als auch Angehörigen, bei denen ein Trauerfall gerade eingetreten ist oder kurz bevorsteht. Übersichtlich beschreibt er alle Aufgaben und Pflichten. Checklisten helfen beim Abwickeln der wichtigsten Formalitäten und Behördengänge.

Hier können Sie sich unseren kostenlosen Bestattungsratgeber herunterladen.

Möchten Sie an einer Führung teilnehmen, haben Sie Fragen, Anregungen oder Wünsche?

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