Der Totenschein
Ist ein Mensch zu Hause gestorben, muss ein Arzt gerufen werden, der den Verstorbenen untersucht. Der Arzt prüft Zeitpunkt und Ursache des Todes und stellt den Totenschein aus, der benötigt wird, um den Todesfall beim Standesamt anzuzeigen. Der Arzt muss zudem bestätigen, dass der Tod auf natürliche Art eingetreten ist. Andernfalls wird die Polizei eingeschaltet. Verstirbt jemand im Krankenhaus, Pflege- oder Altersheim, übernimmt der Träger der Einrichtung diese Formalitäten.
Auf Grundlage des Totenscheins kann der Leichnam zur Feuerbestattung freigegeben werden, wenn keine Straftat vermutet wird. Wichtig zu wissen: Der Leichnam darf 24 bis 36 Stunden im Haus bleiben, sodass die Angehörigen in vertrauter Umgebung Abschied nehmen können, wenn sie es wünschen. Voraussetzung: Der Verstorbene darf nicht an einer meldepflichtigen Krankheit gelitten haben. Ihr Bestatter unterstützt Sie bei allen Fragen um eine Hausaufbahrung und kümmert sich anschließend um die Überführung des Verstorbenen in eine Leichenhalle oder eigene Räumlichkeiten.