Ruhewald

Schloss Tambach

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Eine letzte Ruhestätte

in der Natur des Waldes

Ruhe, Harmonie

und ständiger Wandel

Frieden finden

im Schoß der Natur

Was ist eine Vorsorgeverfügung?

Sie sollten ihre Patientenverfügung mit einer Vorsorgeverfügung und einer Vollmacht für einen oder mehrere Vertraute verbinden.

Ihre Vertreter sind an ihre Wünsche gebunden, so wie Sie diese in der Patientenverfügung niedergeschrieben haben. Geht es um den Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen, wird die Entscheidung ihrer Bevollmächtigten vom Vormundschaftsgericht geprüft.

Im Rahmen ihrer Vorsorgevollmacht können sie auch bestimmen, wer zum Beispiel ihre finanziellen Dinge regeln darf, wenn Sie es nicht können. Keineswegs sind automatisch die nahen Angehörigen zuständig. Ohne Vollmacht bestimmt das Gericht einen Betreuer. Der Notar ist nur aufzusuchen, wenn Sie in einer Vorsorgevollmacht bestimmen, dass der Bevollmächtigte über ihren Immobilienbesitz verfügen soll.

Möglich und auch meist notwendig ist die Vertretung in folgenden Angelegenheiten:

  • Gesundheitsfürsorge
  • Aufenthaltsbestimmung
  • Vermögensverwaltung
  • Behörden & Post- und Fernmeldeverkehr
  • Vertretung vor Gericht

Was ist der Unterschied zwischen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Person, die Sie rechtswirksam vertritt. Die Vorsorgevollmacht gilt allerdings nur für den Fall, dass Sie nicht mehr selber dazu in der Lage sind, Ihren Willen zu äußern. Eine Vorsorgevollmacht ist besonders dann sinnvoll, wenn eine Betreuungsnotwendigkeit absehbar ist.

Wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt, wählt das Betreuungsgericht einen Betreuer, der dem Gericht passend erscheint und sich von nun an um Ihre Angelegenheiten kümmert. Dies muss nicht zwangsläufig der Ehepartner oder ein Familienangehöriger sein.

Eine Patientenverfügung hingegen macht keine Aussage über die Wahl eines Betreuers. Es werden lediglich Richtlinien für die medizinische Behandlungssituation vorgegeben, an die sich sowohl Ärzte als auch der bestellte Betreuer halten müssen.

Sollte es keinen Menschen geben, den Sie zu Ihrem Bevollmächtigten machen möchten, gibt es auch noch die Möglichkeit einer Betreuungsverfügung. Diese wird im Betreuungsrecht geregelt. Der ausgewählte Betreuer vertritt dann, ähnlich wie ein Bevollmächtigter, Ihre Rechte, wird aber vom Gericht kontrolliert.

Das Verfassen einer Patientenverfügung ist eine absolut freiwillige Vorsorge und darf nicht als Bedingung für einen Vertragsabschluss, beispielsweise in einem Heim, gestellt werden.

In einigen Fällen, beispielsweise wenn eine fortschreitende, tödliche Krankheit diagnostiziert wurde, empfehlen wir das Verfassen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht, um die zukünftige Betreuung und Behandlung zu beeinflussen.

Vorsicht bei der Vorsorgevollmacht

ARD Mittagsmagazin: Rund 2,5 Millionen Deutsche haben anderen Menschen bereits eine Vorsorgevollmacht erteilt. Das Prinzip birgt einige Risiken. Nicht selten ist so eine Vollmacht die erste Stufe zur Erbschleicherei.

Eine beruhigende Vorstellung: Wenn man selbst so krank wird, dass man sich nicht mehr um seine persönlichen Belange kümmern kann, springt eine Vertrauensperson ein und übernimmt die Verantwortung. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmt man einen gesetzlichen Vertreter, der für einen sorgen soll, wenn man selbst entscheidungsunfähig wird, etwa durch einen schweren Unfall, Demenz oder Krankheit. Sie ist wichtig, weil es in Deutschland kein Gesetz gibt, dass einem Familienangehörigen oder einer anderen nahestehenden Person automatisch die Verantwortung überträgt.

Ein Vorteil der Vorsorgevollmacht ist, dass sie sich relativ unbürokratisch erteilen lässt. Es reicht eine schriftliche Verfügung, in der festgehalten wird, wer im Ernstfall für einen verantwortlich ist. Doch die Missbrauchsgefahr ist hoch. Immer wieder werden Fälle bekannt, in denen Personen ihren Vollmachtstatus ausgenutzt haben, um sich persönlich zu bereichern.

Deshalb ist es wichtig, genau zu überlegen, wem man eine Vorsorgevollmacht überträgt und wie sie gestaltet sein soll – am besten dann, wenn man noch komplett gesund ist. Verbraucherzentralen empfehlen, die Vorsorgevollmacht mit einer Patientenverfügung und einer Betreuungsverfügung zu kombinieren.

Vorsorge-Ratgeber

Ein Fall, den wir gerne verdrängen. Hilflosigkeit und das Unvermögen seinen Willen kund zu tun. Ob durch fortschreitendes Alter, Krankheit oder einen Unfall.

Die Naturbestattung im RuheWald bietet als Vorsorgekonzept ideale Möglichkeiten für selbstbestimmtes Planen.

Im RuheWald kann die spätere Ruhestätte an den Wurzeln eines Baumes bereits zu Lebzeiten ausgewählt werden. Im Trauerfall müssen die Angehörigen hierüber keine Entscheidung mehr treffen, sondern finden alles wohlgeordnet vor – das ist oft eine große Erleichterung.

Der kostenlose Vorsorge-Ratgeber enthält wichtige Informationen im Gesamtüberblick zu den richtigen Vorsorgemassnahmen:

  • WAS SIE FÜR IHRE VORSORGE WISSEN SOLLTEN
  • STAATLICHE VORSORGE
  • BETRIEBLICHE VORSORGE
  • PRIVATE VORSORGE
  • RECHTZEITIGE ABSICHERUNG
  • VERSICHERUNGEN
  • VERMÖGENSREGELUNG
  • VORSORGEREGELUNGEN
  • ETC.

Hier können Sie sich unseren kostenlosen Vorsorge-Ratgeber herunterladen.

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