Ruhewald

Schloss Tambach

Herzlich

Willkommen

Eine letzte Ruhestätte

in der Natur des Waldes

Ruhe, Harmonie

und ständiger Wandel

Frieden finden

im Schoß der Natur

Hilfestellung in einer schwierigen Zeit

Tritt der Tod er ein, wird er plötzlich sehr konkret und viele Formalitäten müssen erledigt werden. Was tun im Trauerfall? Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Der Totenschein

Ist ein Mensch zu Hause gestorben, muss ein Arzt gerufen werden, der den Verstorbenen untersucht. Der Arzt prüft Zeitpunkt und Ursache des Todes und stellt den Totenschein aus, der benötigt wird, um den Todesfall beim Standesamt anzuzeigen. Der Arzt muss zudem bestätigen, dass der Tod auf natürliche Art eingetreten ist. Andernfalls wird die Polizei eingeschaltet. Verstirbt jemand im Krankenhaus, Pflege- oder Altersheim, übernimmt der Träger der Einrichtung diese Formalitäten.

Auf Grundlage des Totenscheins kann der Leichnam zur Feuerbestattung freigegeben werden, wenn keine Straftat vermutet wird. Wichtig zu wissen: Der Leichnam darf 24 bis 36 Stunden im Haus bleiben, sodass die Angehörigen in vertrauter Umgebung Abschied nehmen können, wenn sie es wünschen. Voraussetzung: Der Verstorbene darf nicht an einer meldepflichtigen Krankheit gelitten haben. Ihr Bestatter unterstützt Sie bei allen Fragen um eine Hausaufbahrung und kümmert sich anschließend um die Überführung des Verstorbenen in eine Leichenhalle oder eigene Räumlichkeiten.

Die Sterbeurkunde

Der ärztliche Totenschein ist Ausgangsbasis, um die Sterbeurkunde bei dem Standesamt zu beantragen, in dessen Bezirk der Todesfall eingetreten ist. Ohne diese beiden Dokumente ist eine Bestattung nicht möglich. Mit dem Totenschein muss spätestens am folgenden Werktag die Sterbeurkunde beantragt werden. Sie wird unter anderem benötigt, um beim Nachlassgericht Antrag auf Erteilung eines Erbscheins zu stellen, aber auch, um den Todesfall bei den Krankenkassen oder dem Rententräger zu melden und Ansprüche geltend zu machen. Selbst für die Kontoauflösung benötigen Sie eine Sterbeurkunde.

Daher sollten gleich bis zu zehn Exemplare beim jeweiligen Standesamt angefordert werden.
Für das erste Exemplar der Sterbeurkunde werden derzeit um die zehn Euro erhoben. Jedes weitere Exemplar kostet fünf Euro. Die Ausstellung der Sterbeurkunde für die gesetzliche Rentenversicherung, die Krankenkasse oder das Sozialamt sind gebührenfrei.

Der Bestatter

Spätestens einen Tag nach dem Tod muss der Bestatter informiert werden, wenn er mit den notwendigen Behördengängen beauftragt werden soll. Er kennt sich mit Rechten und Pflichten im Bestattungsfall aus. Vielleicht hat der Verstorbene sogar eine Bestattungsvorsorge mit einem Bestattungsunternehmen abgeschlossen, sodass die Kosten gedeckt und Bestattungsform und –ablauf geklärt sind. Das Geld dafür liegt in der Regel auf einem Sperrkonto. Existiert kein Vorsorgevertrag, müssen die Angehörigen die Beisetzung möglichst gemäß den Vorstellungen des Verstorbenen regeln. Es ist keinesfalls pietätlos, die Preise bei mehreren Bestattern zu vergleichen und verschiedene Angebote einzuholen. Die Kostenvoranschläge sollten eine detaillierte Auflistung aller Einzelleistungen enthalten. Oft ist es ratsam, einen Bekannten um diesen Gefallen zu bitten.

Die Höhe der Kosten hängt also von vielen Faktoren ab. Selbst eine vergleichsweise günstige Bestattung kostet nach Einschätzung der Verbraucherzentralen mindestens 2.000 Euro. Stiftung Warentest hat einen Durchschnittswert von 5.000 Euro ermittelt. Auch bei einer Bestattung im RuheWald müssen Sie Bestatterkosten einkalkulieren, die zu den Kosten für einen Platz am Gemeinschaftsbaum oder den zehn Plätzen am Familien- und Freundschaftsbaum hinzukommen.

Sie suchen nach einem Bestatter mit RuheWald-Kompetenz in Ihrer Nähe? Dann nutzen Sie unsere Bestattersuche. RuheWald arbeitet mit jedem Bestatter zusammen. Daher können Sie sich selbstverständlich auch an einen Bestatter wenden, der innerhalb unserer Bestattersuche nicht zu finden ist.

Der Bestattungsratgeber – Hilfestellung in einer schwierigen Zeit

Was tun, wenn jemand stirbt? Was Sie im Trauerfall wissen sollten. Ein Todesfall ist eingetreten – Was ist zu tun?

In diesem Ratgeber finden Sie die wichtigsten Punkte, die Sie im Falle eines Todes beachten sollten. Der “Ratgeber Bestattung” gibt Auskunft über Gesetze und Pflichten, die es im Todesfall zu beachten gilt, aber auch über Rechte, die Hinterbliebene haben.

Dieser Bestattungsratgeber hilft sowohl Menschen, die sich frühzeitig mit dem Thema Bestattung und Grabstätte befassen möchten, als auch Angehörigen, bei denen ein Trauerfall gerade eingetreten ist oder kurz bevorsteht. Übersichtlich beschreibt er alle Aufgaben und Pflichten. Checklisten helfen beim Abwickeln der wichtigsten Formalitäten und Behördengänge.

Hier können Sie sich unseren kostenlosen Bestattungsratgeber herunterladen.

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